Anmeldung Neumitglieder 

Mit der Übermittlung bestätigt das neu eintretende Mitglied bzw. dessen gesetzliche Vertretung,
▪ dass die oben aufgeführte Person dem FC Birsfelden beitreten möchte und
▪ die Vereinsstatuten und das Vereinsleitbild gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Ausserdem anerkennt das Mitglied bzw. dessen gesetzliche Vertretung, dass er oder sie
▪ einen jährlichen Mitgliederbeitrag fristgerecht und vollständig bis 31.12. zu entrichten hat und 
▪ sämtliche Rechnungen des FC Birsfelden via E-Mail erhalten wird.

Der Verein erhebt zur Aufrechterhaltung seines Betriebes und zur Förderung seines Vereinszweckes einen jährlichen Mitgliederbeitrag. Über Höhe und Fristigkeit entscheidet die jährliche Generalversammlung.

Diese Bedingungen gelten nicht für die Aufnahme von Spielern auf Wartelisten. 

Spieler/innen unter 18 Jahren müssen den gesetzliche Vertreter angeben.